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Informationen zu Reisen nach Kroatien | Adria-dream : Stand: 29. Juni 2020

Die Restriktionen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zeigen Wirkungen und es ergeben sich Lockerungen bei den Einschränkungen. Sowohl Deutschland, als auch Österreich, Slowenien und Kroatien werden Urlaubsreisen möglich machen. Somit steht dem Sommerurlaub in Kroatien nichts im Wege.

Aktuell (Stand: 29. Juni 2020) gelten folgende Regelungen:

Deutschland

Generell ist für Deutschland die Festlegung des Auswärtigen Amtes maßgebend: "Die weltweite Reisewarnung wurde für die meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Schengen-assoziierte Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein), Großbritannien, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstaat aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzt."

Österreich

Die Anreise startet meist mit einem Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich. Hierzu zitieren wir die Deutsche Botschaft in Wien: "Die Republik Österreich hat seit dem 16. Juni alle Beschränkungen gegenüber Einreisen aus dem Schengenraum (mit Ausnahme von Schweden, Spanien und Portugal) sowie aus Bulgarien, Zypern, Kroatien, Rumänien, Andorra, Mazedonien, San Marino und dem Vatikan  aufgehoben.

Damit entfällt für Einreisen aus Deutschland (auch auf dem Luftweg) die Anforderung, einen gültigen negativen Covid-19-Test vorzuweisen bzw. sich in 14-tägige Heimquarantäne zu begeben. Die Grenzkontrollen an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland werden aufgehoben.

Voraussetzung ist jedoch, dass glaubhaft gemacht werden kann, dass man sich in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den genannten Staaten aufgehalten hat.

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist generell – ohne Einschränkung – erlaubt."

Somit ist eine Fahrt durch Österreich unter Berücksichtigung der üblichen Regelungen (d. h. Mitführen von gültigem Reisepass oder Personalausweis - auch für Kinder) möglich.

Slowenien

Bei der Weiterreise folgt meistens ein Grenzübertritt von Österreich nach Slowenien. Hier gelten seit 7. Juni 2020 neue Regelungen - dazu ein Zitat der Deutschen Botschaft in Ljubljana: "Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Slowenien oder in einem anderen Schengenstaat haben, dürfen ebenfalls nach Slowenien einreisen, vorausgesetzt, die slowenische Regierung hat festgestellt, dass die Situation in diesem Land epidemiologisch sicher ist (Art. 9 der Verordnung). Die slowenische Regierung hat diese Feststellung u.a. für Deutschland, Österreich, Kroatien, die Schweiz und Ungarn getroffen."

Somit ist auch eine Fahrt durch Slowenien unter Berücksichtigung der üblichen Regelungen (d. h. Mitführen von gültigem Reisepass oder Personalausweis - auch für Kinder) möglich.

Sehr wichtig ist noch der folgende Hinweis der Deutschen Botschaft in Ljubljana: "Bitte beachten Sie auch, dass der Grenzübertritt auf dem Landweg von Österreich nach Slowenien und von Slowenien nach Österreich für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld möglich ist." Damit sind aber die beiden Hauptreiserouten über die Karawanken (A11) bzw. über die Phyrnautobahn (A9) abgedeckt.

Kroatien

Schließlich erfolgt noch ein Grenzübertritt von Slowenien nach Kroatien. Die Reisebeschränkungen sind seit 2. Juni nicht mehr gültig. Wir zitieren hierzu die Deutsche Botschaft in Zagreb: "Kroatien hat die am 19.3.2020 verfügte Grenzschließung  unter anderem für deutsche Staatsangehörige wieder aufgehoben. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten beim Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium Reisenden, ihre Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online unter https://entercroatia.mup.hr zu hinterlegen." Somit sollten Sie dem Rat folgen und die Daten in das Formular vorab online eintragen an die kroatischen Behörden übermitteln. Gleichzeitig bitte auch Ausdrucken und mitnehmen. So können Sie bei der Einreise an den Grenzübergängen die davor vorgesehenen Spezialabfertigungsspuren nutzen und kommen schneller ans Ziel. Auch hier gilt natürlich, dass Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis - auch für Kinder - mitführen müssen.

Die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes finden Sie unter diesem Link.

Die Regierung von Kroatien informiert unter diesem Link über die aktuelle Lage.

Die Regelungen zu Abstand und Masken hat der ADAC hier übersichtlich zusammengefasst. Unsere Empfehlung: verhalten Sie sich in Kroatien wie zu Hause, d. h. halten Sie Abstand und nutzen Sie Mund-Nasen-Masken.

Vignetten und Streckenmaut

Um eine möglichst entspannte Reise zu haben gilt der Adria-dream Reise-Tipp #1 immer: besorgen Sie sich die Vignetten für Österreich und Slowenien sowie die Streckenmaut in Österreich schon vorab, z. B. online oder beim ADAC.

Schöne Reise nach Kroatien!

Abschließend wichtig - wir haben diese Informationen nach Besten Wissen zusammengestellt. Für die Richtigkeit und ggf. zwischenzeitliche Änderungen können wir aber keinerlei Gewähr übernehmen.

Wir wünschen einen schönen Urlaub!

Ihre Kroatien Spezialisten von Adria-dream

(29. Juni 2020)

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